Guten Tag,
ich weiss jetzt warum das Paket nicht angekommen ist. Ich wohne in einem
Mehr-Familien-Haus und Sie haben vergessen meinen Namen über den Absender zu
setzen!
Folglich konnte der Postbote die Lieferung nicht zuordnen.
Man betrachte sich den Auszug der Sendungsdetails, den Sie mir freundlicher
Weise haben zukommen lassen:
> Sendungsdetails
> Identcode XXXXXXXXXXXX (AusgeiXt)
> Empfänger
> Anschrift XXXXXXXXXXXX XX, (AusgeiXt)
> 78050 Villingen-Schwenningen
> Datum 18.11.2004 16:29
> Kurzstatus Sendung in Bearbeitung
> Sendungsart BUSINESSPAKET National
> Status Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet.
Man beachte die Zeile mit "Empfänger" und das Fehlen des Namens, der
offensichtlich dahinter stehen sollte.
Daraus folgt:
Da Sie bei der Angabe der Adresse vom vertraglich festgelegten Erfüllungsort
(nämlich meiner Wohnungstür) abgewichen sind, liegt es nicht in meiner
Verantwortung dafür zu Sorgen, dass das Paket abermals versendet wird.
Ich werde daher kein weiteres Porto an Sie überweisen!
Wenn Sie im übrigen glauben, dass die Adresse nicht stimmt, dann dürfen Sie
gerne unter
www.telefonbuch.de mit dem Namen XXXXXXXXXX (AusgeiXt) und der Postleitzahl
78050 nachprüfen, ob das der Tat entspricht.
Im übrigen liegt es ohnehin nicht in der Verantwortung des Kunden für die
von Ihnen gewählten Vertrag-Erfüllungsgehilfen (Post) zu haften. Obwohl Sie
das wahrscheinlich ohnehin schon wissen, sage ich es Ihnen nochmal: Für
diese haften nämlich Sie.
Ich habe mit der Post keinen Vertrag geschlossen. Aber Sie haben und daher
kann die Verantwortung nicht auf mich übertragen werden.
Wenn Sie also dennoch glauben die Adresse korrekt auf das Paket übertragen
zu haben, dann sollten SIE sich mal mit der Post auseinander setzen, da sie
IHR Vertragspartner ist, und nicht meiner. Vielleicht gelingt es Ihnen so
die Verantwortung zum Uhrheber, nämlich der Post selbst, zu tragen.
Ausserdem muss ich schwere Mängel Betreff des Services Ihrerseits
feststellen:
Das Paket kam schon am 19.11. zurück ... jedoch habe ich erst am 24.11 auf
eine !NACHFRAGE! vom 23.11. hin erst davon erfahren.
Wann haben Sie denn gedacht, dass Sie es mir von sich aus mitteilen, dass
das Paket zurückgekommen ist??
Wenn Sie sich weigern, mir das Paket nochmals zukommen zu lassen, verlange
ich den kompletten Kaufbetrag zuzüglich Portokosten zurück.
Wenn Sie noch irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dann klären Sie diese
bitte mit dem Verbraucherschutz oder schauen selbst im Bürgerlichen Gesetzbuch nach. Vielleicht haben Sie ja (wie ich) auch ein paar Bekannte in der Anwaltschaft, die Ihnen das sicher bestätigen werden.
Und nochmal ein Tip für die Zukunft: Versenden sie mit GLS. Mit denen hatte
ich bisher 100% weniger Ärger, denn die rufen einen bei Unklarheiten an und
schicken nicht einfach Pakete zurück!
MfG
XXXXXXXX XXXXXXXXXX (AusgeiXt)